BHG-Meyer


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Rechterfeld

weitere nützliche Regelungen

An dieser Stelle finden sie weitere nützliche und verbindliche Regelungen, die das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus der BHG-Meyer für alle Mietparteien erleichtern sollen.

Neben dem Mietvertrag und der darin enthaltenen Hausordnung ist für ein gut nachbarschaftliches Verhältnis der Respekt und die gegenseitige Rücksichtnahme unter den jeweiligen Mietparteien unerlässlich. Wir möchte daher an dieser Stelle nochmals an die Vernunft der jeweiligen Mieter appelieren.

Beim Einzug in ihre Wohnung ist ihnen neben dem Mietvertrag auch weitere Unterlagen wie z.B. ein Anschreiben ausgehändigt worden. Dort wurde z.B. der Umgang mit den Mülltonnen oder die Reinigung und Pflege der gemeinschaftlich genutzten Fläche erläutert.

Damit die Nebenkosten möglichst niedrig gehalten werden können werden gewisse Arbeiten von den jeweiligen Mietparteien abverlangt. Damit dies auch funktioniert und und sich keine Mietpartei benachteiligt fühlt sind hierfür verbindliche Pläne aufgestellt worden. Beim Einzug sind ihnen diese Pläne erläutert und ausgehändigt worden. Da diese Pläne immer für ein Jahr erstellt werden, können sie die aktuellen Pläne an dieser Stelle einsehen und ggf. herunterladen.

Sollten sie noch weitere Fragen haben so fragen sie einfach ihren Vermieter.


Aktueller Reinigungsplan

Anmerkungen

Die Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Flächen findet im wöchentlichen Rhythmus statt, wobei der Wechsel jeweils am Sonntag durchzuführen ist. Ist ein Mieter verhindert oder kann aus persönlichen Gründen die Reinigung nicht durchführen, so hat er für einen entsprechenden Ersatz zu sorgen. Im Winter hat der entsprechende Mieter für die Räumung des Schnees und bei Glatteis das Streuen von Split zu übernehmen!

Die Mülltonnen sind vom zuständigen Mieter rechtzeitig am Tag der Leerung an die Strasse zu stellen! Für den "Gelben Sack" ist jeder Mieter selbst zuständig und sollte ebenfalls erst am Tag der Leerung an die Strasse gestellt werden, damit unnötiger Ärger vermieden wird.

Bitte beachten Sie insbesondere an Feiertagen die Anzeigen in den Tageszeitungen und Flugblättern der Stadtverwaltung.

Zu der Reinigung und Pflege der gemeinschaftlich genutzten Flächen gehören folgende Bereiche:

  • Eingangsbereiche der Wohnungen
  • Rasenflächen
  • Bürgersteige
  • Blumenbeete


Laub

Winterdienst

  • Schnee fegen
  • Streudienst


Für den Streudienst haben die Mieter den Split/Salz in Eigenregie zu besorgen. Dieser wird nicht vom Vermieter gestellt und ist nicht in den Nebenkosten enthalten.

Schnee

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